Begleitung einer Fusion von 2 Nahrungsmittelherstellern
(mit ähnlichem Produktprogramm und ähnlicher Abnehmerstruktur)
- Beide Unternehmensgruppen erzielten Gewinne und waren in ihrem Marktsegment deutschlandweit etwa um die Nummern 7, 8.
- U1 hatte einen etwa 65-jährigen Hauptgesellschafter, der keinen geeigneten Nachfolger hatte.
- U2 war Mitte 50, sein Sohn (Mitte 30) war schon als Assistent der Geschäftsführung im Unternehmen tätig.
- Beide Unternehmen waren überzeugt, dass Marktbereinigungen bevorstehen.
- Der 65-jährige Hauptgesellschafter von U1 verstarb plötzlich.
Gestaltung:
- Nach Due Diligence und Unternehmensbewertungen (nach IDW S1) und anschließenden Verhandlungen waren sich die Parteien über die Anteilsrelationen an dem zu bildenden Gemeinschaftsunternehmen einig.
- Die „Fusion“ erfolgte durch Aufnahme von U2 als Tochtergesellschaft in U1 gegen Gewährung von neuen Gesellschaftsanteilen im Rahmen einer Kapitalerhöhung.
- Um die Mehrheit zu erhalten, kaufte U2 von der Witwe des U1 noch 10% der Anteile.
- Durch die Fusion wurde das Gemeinschaftsunternehmen der deutschlandweit viertgrößte Hersteller in seinem Markt.
- In den Folgejahren konnten durch Produktionsverlagerungen Kostenvorteile z.B. die Produktion größerer Lose und die Einsparung von Frachtkosten wegen der Optimierung der Logistik erzielt werden. Der Aufbau eines neuen, modernen EDV-Systems (PPS) führte zu hoher Transparenz der Produktionskosten.